Bratkartoffeln küchenfertig von keine Angabe nur Hinweis auf Abnehmer/ Auftrageber
Deshalb halte ich das für eine Werbelüge:
Habe festgestellt, dass permanent in der Verkaufspackung Mengenangaben abweichend von der aufgedruckten Menge enthalten sind. Der Aufdruck verspricht 400g Einwaage, (s.Foto), es waren in den letzten Packungen noch nie mehr als 360g enthalten, nachgewogen mit einer geeichten mg-waage. Ich weiß, dass es Toleranzen von Seiten des Gesetzgebers gibt, kenne aber nicht die Grenzen. Ich halte dauerhafte Abweichungen von 10% für nicht zumutbar. Was ist erlaubt? Heute ist grammgenaue Einwaage möglich!